Aktuelles
Umweltschutz/ Immissionsschutz: 31. BImSchV ("VOC-VO")
Unternehmen mit Anlagen zur 31. BImSchV= VOC-Emissionen, z.B. Lösemitteln
Am 15.01.2024 ist die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 16.01.2024 in Kraft getreten. Die Übergangsvorschriften finden Sie in § 13 der Verordnung.
Die Verordnung können Sie unter folgendem Link einsehen: